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Russland und die Zukunft des EGMR
Die Einklagung von fundamentalen Grundrechten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - ein Meilenstein in der Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes. Ein Rückstau von derzeit über 100.000 Beschwerden und eine Wartezeit von gemittelt vier Jahren für Beschwerdeführer lassen jedoch Befürchtungen aufkommen, das System könnte an seinem eigenen Erfolg zerbrechen. Das 14. Zusatzprotokoll, das durch eine Reihe von verfahrensrechtlichen Änderungen Abhilfe schaffen ...

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